Schadensmeldung
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Schadenanzeigen Reise-Fahrradversicherung
1. Fahrrad-Diebstahlversicherung
- Versicherungsnachweis
- Buchungsunterlagen zur Fahrrad-Reise
Zur Schadensmeldung reicht eine formlose Einreichung der oben genannten Dokumente zur Schadensmeldung. Wichtig ist, dass die Unterlagen vollständig eingereicht werden.
2. Fahrrad-Reiseunfallversicherung
- Versicherungsnachweis
- Buchungsunterlagen zur Fahrrad-Reise
- Unfallzeugen (Namen, Anschriften)
- Unfallbericht
- Attest (Diagnose des erstbehandelnden Arztes
- Attest über Art und Schwere der Verletzungen, mögliche Folgeschäden
Zur Schadensmeldung reicht eine formlose Einreichung der oben genannten Dokumente zur Schadensmeldung. Wichtig ist, dass die Unterlagen vollständig eingereicht werden.
3. Fahrrad-Notfall-Hilfe
- Versicherungsnachweis
- Buchungsunterlagen zur Fahrrad-Reise
Zur Schadensmeldung reicht eine formlose Einreichung der oben genannten Dokumente zur Schadensmeldung. Wichtig ist, dass die Unterlagen vollständig eingereicht werden.
4. Fahrrad-Reisehaftpflichtversicherung
- Versicherungsnachweis
- Buchungsunterlagen zur Fahrrad-Reise
- Zeugen (Namen, Anschriften)
- Name, Anschrift des/der Geschädigten/Anspruchssteller/s
Zur Schadensmeldung reicht eine formlose Einreichung der oben genannten Dokumente zur Schadensmeldung. Wichtig ist, dass die Unterlagen vollständig eingereicht werden.
5. Fahrrad-Reisegepäckversicherung
- Versicherungsnachweis
- Buchungsunterlagen zur Fahrrad-Reise
Zur Schadensmeldung reicht eine formlose Einreichung der oben genannten Dokumente zur Schadensmeldung. Wichtig ist, dass die Unterlagen vollständig eingereicht werden.
Die Notrufzentrale der ERV
365 Tage im Jahr für Sie erreichbar
Die Notrufzentrale der ERV ist rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr für Sie erreichbar. 18 Ärzte, 40 geschulte Assistance-Koordinatoren und ein weltweites Netzwerk aus Krankenhäusern, Rücktransportunternehmen und Korrespondenten sind Ihre Ansprechpartner im Notfall.
Leitung Medical Doctors: Dr. Christine Wehrhahn
Leitung EMCI (Notrufzentrale international): Yvonne Moreth
Die Nummer unserer Notrufzentrale: +49 (0) 89 4166 - 1010
Unsere erfahreren Mitarbeiter sind für Sie da, wenn
- Sie in ein Krankenhaus zur stationären Behandlung müssen. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Krankenhaus und übernehmen die Abrechnung der Kosten.
- ein Krankenrücktransport durchgeführt werden soll.
- Sie während der Reise weitere Hilfeleistungen im Rahmen der abgeschlossenen Versicherungen (wie etwa Beistand bei einem Reiseabbruch oder den Verlust von Reisezahlungsmitteln und -dokumenten) brauchen
Das Notfall-Team benötigt von Ihnen:
1. Wer löst den Notruf aus?
- Name, Standort und Telefonnummer(n), unter der die alarmierende Person erreichbar ist.
2. Wer ist die betreffene Person?
- Name, Alter und Heimatanschrift
3. Was ist passiert?
- Schildern Sie den Grund des Anrufs. Welche Erkrankung, Verletzung etc.
4. Wo hält sich die betroffene Person auf?
- Aufenthaltsort der betroffenen Person: Hotel, Klinik etc.
5. Wer ist die Kontaktperson vor Ort?
- Bei Krankheit oder Unfall geben Sie den behandelnden Arzt mit Adresse, Telefon- und Faxnummer an. Gegebenenfalls Ansprechpartner bei der Polizei, Justiz etc.
6. Wie ist der Versicherungsschutz der Person?
- Geben Sie die Versicherungsnummer und den Tarif der abgeschlossenen Versicherung mit Gültigkeitsdatum an. Die notwendigen Daten entnehmen Sie dem Versicherungsschein der ERV bzw. der Buchungsbestätigung, die der Reisende bei sich tragen sollte.
Allgemeine Fragen beantworten wir gerne:
Montag bis Freitag von 7–21 Uhr
Samstag von 9–16 Uhr
Tel.: +49 (0) 89 4166–1102
E-Mail: contact@erv.de
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